Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Bürogröße und Flächenbedarf

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) enthält nicht nur Aussagen zu Temperatur oder Lautstärkte, sondern bestimmt auch eine gewisse Bürogröße. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Raumabmessungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengefasst, die unter anderem in der ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen) zu finden sind.


Ausreichend dimensionierte Arbeitsstätten

Bei der Planung und Möblierung eines Büroraums gilt es verschiedene Flächen zu berücksichtigen: die Stellflächen für Möbel, die Benutzerflächen am Tisch, vor Schränken oder dem Kopierer, die Verkehrswege und die Bewegungsflächen zum Rollen mit dem Bürostuhl. Ungehinderte Bewegungsmöglichkeiten auf den Wegen zum Bildschirmarbeitsplatz, Schränken, Türen und Fenstern sind dabei ebenso wichtig wie ausreichender Platz am Schreibtisch sowie die Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen.

Enge, zugestellte Arbeitsräume und zu dichte Besetzung hingegen können kritische Folgewirkungen für die Arbeitsleistung sowie die Gesundheit haben. Mit einer dichten Arbeitsplatzbelegung auf kleinem Raum geht in der Regel ein hoher Lärmpegel einher, was das das Ausmaß des Stressfaktors Lärm beeinflusst (siehe hierzu auch die Arbeitsstättenverordnungen und Arbeitsstättenrichtlinien zur Lautstärke im Büro). Weiterhin gehen mit einem Mangel an Bewegungsfreiheit sowie ungenügenden Ablageflächen Stolperunfälle oder Verletzungen einher.

Dementsprechend ist für ein sicheres, effizientes und gesundes Arbeiten ein ausreichend großer Arbeitsplatz sowie Büroraum unabdingbar.

Flächenbedarf/Raummaße
Flächenbedarf Einzelbüro

Mindestanforderungen an die Raumgröße in Büros

Ein Büro muss pro Person über eine Mindestraumgröße von 8m² verfügen. Je weiterem Arbeitnehmer muss die Bodenfläche zusätzliche 5m² betragen. Wichtig ist zudem, dass sich jeder Mitarbeiter am Arbeitsplatz frei bewegen kann und dazu mindestens 1,5m² unverstellte Bodenfläche zur Verfügung hat.

An diesen Maßen kann man sich zwar orientieren, ausschlaggebend sind letztlich immer die konkreten Arbeitsaufgaben mit ihrem Möbel- und Technikbedarf. Beschäftigte in Call Centern benötigen beispielsweise meist keine Ablageregale. Bei anderen Tätigkeiten ist die Einplanung größerer Tischflächen für mehrere Bildschirme plus Dockingstation oder Besprechungstische für Teams notwendig. Dementsprechend muss die Grundfläche des Büros größer sein.

Nicht vergessen werden sollten außerdem abschließbare Wertfächer für persönliche Gegenstände, Stellflächen für Aktenwagen und Kleiderablagen. Und selbstverständlich benötigen Arbeitnehmer im Rollstuhl mehr Platz, um sich am Arbeitsplatz frei bewegen zu können.

Nicht nur die Maße der Bodenfläche, sondern auch die Raumhöhe ist von Bedeutung, um zumutbare Arbeitsbedingungen zu schaffen. Um kein „Bunkergefühl“ entstehen zu lassen, muss ein Büroraum – egal ob Großraumbüro oder andere Konzepte – mindestens 2,50m hoch sein.

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Richtlinien in Bezug auf die Wege innerhalb eines Büros

Im Büro wird natürlich nicht nur gesessen, sondern Arbeitnehmer (und häufig Arbeitgeber) legen Wege innerhalb dieser Arbeitsräume zurück. Dabei sind die Verkehrswege so anzulegen und zu bemessen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.

  • Verkehrswege: 87,5cm Breite
  • Zugangswege zu einzelnen persönlichen Arbeitsplätzen für eine Person: 60cm
  • Bedienwege an Fenster zur Betätigung des Sonnenschutzes oder der Heizung: 50cm

Besonders wichtig ist natürlich auch, dass im Notfall alle Wege gut zugänglich sind und den Beschäftigten die Flucht ermöglichen. Fluchtwege führen direkt in sichere Bereiche und müssen als solche gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich in der Regel um die Hauptverkehrswege im Raum oder um die Flure. Fluchtwege in Büros dürfen maximal 35 m lang sein. Abweichungen sind nur möglich, wenn die Sicherheit auf andere Weise nachweislich garantiert ist.

Wichtig: Fluchtwege sind keine Zwischenlager für Akten und keine Flächen zur regelmäßigen Benutzung von Schränken. Sie müssen immer in voller Breite frei gehalten werden.

Flächenbedarf im Büro

Ausreichende Raumgröße und gesundheitlich zuträgliche Atemluft

Um ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft für alle Mitarbeiter und sonstige Anwesende zur Verfügung zu stellen, ist eine entsprechende Größe der Arbeitsstätte erforderlich. Folgende Anforderungen können für den Luftwechsel als maßgeblich angesehen werden:

  • Einzelbüro 40m³ pro Stunde und Person
  • Großraumbüro 60m³ pro Stunde und Person


Ergonomische Anforderungen hinsichtlich Bürogrößen

Durch ergonomische Büroarbeitsplätze kann Gesundheitsbeschwerden vorgebeugt werden.

Freie Bewegungsmöglichkeiten und Haltungswechsel am Arbeitsplatz sind zentrale ergonomische Forderungen. Einengungen hingegen fördern Fehlhaltungen und starres Sitzen, was auf Dauer zu Rückenschmerzen führen kann. Damit Gesundheitsschäden vermieden werden, gibt es bestimmte Anforderungen an einen Büroarbeitsplatz bzw. einen entsprechenden Raum:

  • Flächen für die ungehinderte Benutzung von Möbeln benötigt: 100 m tief und breit und mindestens 1,5m² hoch
  • Stehtisch für stehende Tätigkeit: 80 cm tief
  • Schränke und Regale: vor Schränken mindestens 80 cm tief / bei Schränken mit Auszügen ist die Auszugtiefe zzgl. der Sicherheitsabstand von 50 cm einzukalkulieren
  • Mindestbreite Bewegungsfläche bei nebeneinander angeordneten Büroarbeitsplätzen: 1,20 m

Arbeitsstättenrichtlinien Flächenplan

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