Welche Verordnungen gibt es, die das Raumklima und Temperatur im Büro bzw. in der Arbeitsstätte betreffen? coneon hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Ein angenehmes Raumklima ist eine wesentliche Voraussetzung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und damit einhergehend unabdingbar für eine gute Leistung der Mitarbeiter. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt Auskunft darüber, wie das ideale Raumklima bei sitzenden Tätigkeiten beschaffen sein muss. Das Raumklima setzt sich zusammen aus:
Grundsätzlich gilt es, zu große Temperaturunterschiede zu vermeiden. Allerdings darf das Klima auch nicht zu gleichförmig sein, da es sonst ermüdet. Befragungen haben gezeigt, dass sich Beschäftigte umso zufriedener über das Raumklima äußern, je mehr sie es selbst beeinflussen können.
Fakt ist: Ein schlechtes Raumklima belastet die Gesundheit. Erkältungskrankheiten, Bindehautentzündungen, trockene Schleimhäute, Allergien, Übelkeit und Schwindelgefühle sind in diesem Zusammenhang keine Seltenheit. Auch Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Ermüdungserscheinungen stehen häufig mit klimatischen Bedingungen in Verbindung. Zudem sorgen Zugluft oder kalte Luftströmungen oft für Nacken- und Rückenschmerzen.
Es gibt allerdings ein paar Maßnahmen, mit denen das Raumklima nachhaltig verbessert werden kann.
Zunächst einmal ist es grundlegend, dass die Fenster voll geöffnet werden können und nicht etwa durch Geräte auf Tischen verbaut sind. Hier spielt also die grundsätzliche Büroplanung eine wichtige Rolle. Stündliches Stoßlüften kann bereits einiges für ein verbessertes Raumklima tun. Wichtig ist außerdem, dass sich die Lufttemperatur in den verschiedenen Räumen bzw. in Großraumbüros in den einzelnen Zonen individuell regeln lässt.
Wollen Sie etwas gegen Luftschadstoffe tun, dann sollten Sie dies bei der Auswahl der Materialien berücksichtigen. Zusätzlich können Grün- und Wasserpflanzen wie z.B. Farn, Zyperngras und Zimmerlinde helfen. Diese spenden Sauerstoff und Feuchtigkeit und binden Schadstoffe.
Ein großer Faktor, der zu einer erhöhten Raumtemperatur beiträgt und die Luftfeuchtigkeit im Raum verringert, sind elektronische Geräte. Achten Sie daher bei der Anschaffung auf energiesparsame Produkte. Ein Tipp: Geräte, die nicht unmittelbar am Arbeitsplatz benötigt werden, wie Drucker oder Kopierer, sollten besser in separaten und gut belüfteten Räumen untergebracht werden.
Werden sitzende und leichte Tätigkeiten ausgeübt, gilt es eine konstante Raumtemperatur innerhalb des Büros von 19°C zu halten. Fällt das Thermometer einmal unter 19°C so ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, wieder für diese Mindesttemperatur zu sorgen.
Vor allem Büros, die große Fensterflächen haben und starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sind von Hitze betroffen. Zusätzlich werden diese Räume durch PCs, Drucker und eine große Personenanzahl aufgeheizt. So kommt im Sommer statt der Frage nach der Mindesttemperatur die Frage nach der höchstzulässigen Raumtemperatur im Büro auf. Bei Tätigkeiten am Schreibtisch sind Temperaturen über 25°C für den Arbeitnehmer nicht zumutbar. Werden diese Temperaturen überschritten, so heißt es: Der Arbeitgeber muss handeln.
Fragen rund um die Büroplanung oder Umsetzung der Arbeitsstättenverodnung?
Um die Lufttemperatur wieder auf höchstens 25°C zu bringen, kann der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen.
Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden. Jedoch hat man als Arbeitnehmer kein Recht auf „hitzefrei“.
Was besagen ArbStättV, ASR & Co. zum Thema Lautstärke an der Arbeitsstätte?
Richtlinien, mögliche Maßnahmen und mehr auf unserer Ratgeber-Seite
Eines vorneweg: Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenverordnung nicht verpflichtet, eine Klimaanlage zur Verfügung zu stellen! Ist im Büro bzw. in der Arbeitsstätte eine Klimaanlage vorhanden, muss der Arbeitgeber diese regelmäßig warten lassen. Die Wartung muss spätestens in einem Abstand von 15 Monaten erfolgen. Diese impliziert auch die Entfernung von Ablagerungen und Verunreinigungen. Andernfalls würde die Klimaanlage für die Mitarbeiter ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, so muss der Arbeitgeber diese selbstredend dazu einsetzen, um die rechtlich vorgesehene Mindest- bzw. Höchsttemperatur nicht zu unter- bzw. überschreiten. Da nicht alle Menschen das gleiche Temperaturempfinden haben, sollte mit Klimaanlagen eine Einzelraumregulierung oder eine Einstellung für einzelne Arbeitsbereiche bzw. Zonen im Großraum möglich sein.
Gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien (abgekürzt ASR) muss in den Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Der Frischluftbedarf variiert je nach Arbeitsverfahren, körperlicher Beanspruchung, Konzentrationserfordernissen und Personenanzahl im Raum.
Wird die Luft als stickig und stehend empfunden, deutet dies auf eine zu geringe Luftbewegung hin. Bei geringen Raum- und Fenstergrößen, dichter Besetzung und hohen Raumtiefen kann in diesem Fall eine technische Belüftung erforderlich sein. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfiehlt in Großraumbüros mit Raumlufttechnischen Anlagen für eine Außerluftzufuhr von 60 m³ pro Stunde und Person zu sorgen.
Wird die Frischluftzufuhr über die Fenster geregelt, sollte regelmäßig gelüftet werden. Ist dies etwa im Winter oder im Sommer aufgrund extremer klimatischer Bedingungen nicht gut möglich, kann beispielsweise über die Flure gelüftet werden. Bis zu 6 °C ist die Lüftung über dauerhaft gekippte Fenster sinnvoll, ergänzend kann eine regelmäßige Stoßlüftung hinzukommen. Das Ziel sollte ein 1- bis 1,5-facher Luftwechsel pro Stunde sein. In großen Büros mit Fensterlüftung sind gemeinsame Abstimmungen über Lüftungsregeln notwendig.
Fachleuten zufolge ist die freie Lüftung – also über Fenster oder notfalls über Türen zum Flur hin – künstlicher Klimatisierung gegenüber zu bevorzugen. Bei den verschiedenen Maßnahmen, eine angenehme Luftqualität zu erzeugen, muss darauf geachtet werden, dass keine Zugluft entsteht. Mögliche Quellen stellen hier falsch eingestellte Klimaanlagen, ungünstig gestaltet und platzierte Luftaustrittsöffnungen von Belüftungsanlagen, Temperaturgefälle im Raum, undichte Fenster oder die Kühlgebläse von Arbeitsgeräten dar.
Stickige und verbrauchte Luft macht müde und kann mitunter sogar gesundheitsgefährdend sein.
Eine Raumanalyse kann in Räumen mit mechanischer Lüftung, in denen es Hinweise auf „schlechte Luft“ gibt, aufschlussreich sein. Als erstes sollte hier der Kohlendioxidgehalt überprüft werden. Der Richtwert der maximalen Kohlendioxidbelastung in der Raumluft liegt bei 1000 ppm. Steigt diese Konzentration, müssen Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Stickige und verbrauchte Luft macht müde und kann mitunter sogar gesundheitsgefährdend sein.
Eine Raumanalyse kann in Räumen mit mechanischer Lüftung, in denen es Hinweise auf „schlechte Luft“ gibt, aufschlussreich sein. Als erstes sollte hier der Kohlendioxidgehalt überprüft werden. Der Richtwert der maximalen Kohlendioxidbelastung in der Raumluft liegt bei 1000 ppm. Steigt diese Konzentration, müssen Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Kopierer, Laserdrucker und auch Baumaterialien sondern häufig feine Partikel ab. Dies belastet die Innenraumluft. Weiterhin kommt an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen Feinstaubbelastung durch die Außenluft hinzu. Diese gelangt durch offene und undichte Fenster in die Innenräume. Problem: Der Atmungstrakt wird belastet. Raumlufttechnische Anlagen sind daher im Gegensatz zu natürlich belüfteten Räumen die belastungsärmere Variante.
Fragen rund um die Büroplanung oder Umsetzung der Arbeitsstättenverodnung?
Gerade im Winter sinkt durch einströmende Kaltluft häufig die Luftfeuchtigkeit im Raum. Von rund 80 Prozent der Beschäftigten wird zu trockene Luft am Arbeitsplatz als störend empfunden. Allerdings ist ein unterer Grenzwert für relative Feuchte nicht eindeutig zu definieren.
Fakt ist jedoch, dass die Anfälligkeit der Atemwege entscheidend von der Raumluftfeuchte abhängt. Für die Immunabwehr ist eine Luftfeuchtigkeit von mindestens 30, wenn möglich von 45 Prozent optimal. Auch trockenen Augen kann mit höherer Luftfeuchtigkeit verbessert werden. Außerdem hilft eine hohe Luftfeuchtigkeit dabei elektrostatische Aufladungen zu vermeiden.
Liegt die Luftfeuchte in Büroräumen über einen längeren Zeitraum bei unter 40 Prozent, empfehlen Fachleute den Einbau von Luftbefeuchtungssystemen. Wichtig: Die Geräte müssen mindestens einmal im Jahr gewartet und gereinigt werden. Die VDI-Richtlinie 6022 formuliert dazu entsprechende Anforderungen an die Hygiene. Der Einsatz von Luftbefeuchtern ist besonders dort zu empfehlen, wo viel gesprochen wird, wie z.B. in Call- und Service-Centern.
Allerdings kann eine zu hohe Luftfeuchtigkeit auch negative Auswirkungen haben. Beispielsweise wird auf diese Weise die Bildung von Schimmelpilzen begünstigt. Aus diesem Grund sollte der maximale Feuchtewert für Arbeitsräume 70 % bei 22° Grad betragen.
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen rund um das Thema Büro weiter.